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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Allgemeines und Geltungsbereich
  • 2. Vertragsschluss
  • 3. Leistungen und Leistungsumfang
  • 4. Preise und Zahlungsbedingungen
  • 5. Mitwirkungspflichten des Kunden
  • 6. Abnahme
  • 7. Nutzungsrechte
  • 8. Gewährleistung und Haftung
  • 9. Laufzeit und Kündigung
  • 10. Schlussbestimmungen

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Die tvyordaya-perlovka.com GmbH, Technologiestraße 42, 10115 Berlin (nachfolgend "Anbieter" genannt), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung, Webentwicklung, mobilen Anwendungsentwicklung und damit verbundenen Beratungsleistungen.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln erfolgen.

2.3 Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Anbieters nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.

3. Leistungen und Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung des Anbieters.

3.2 Der Anbieter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

3.3 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können jederzeit einvernehmlich zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Änderungen bedürfen der Schriftform. Bei Änderungen, die mit Mehraufwand verbunden sind, hat der Anbieter Anspruch auf eine zusätzliche angemessene Vergütung.

3.4 Termine und Fristen für die Lieferung und Leistung sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt wurden. Die Einhaltung der Termine und Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

4.2 Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

4.3 Bei umfangreichen Projekten ist der Anbieter berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und/oder Teilrechnungen entsprechend der erbrachten Leistungen zu stellen.

4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien und Daten, soweit diese für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.

5.2 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen oder herbeizuführen.

5.3 Verzögerungen, die aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden entstehen, hat der Anbieter nicht zu vertreten. Fristen verlängern sich entsprechend. Mehraufwände, die dem Anbieter durch die mangelhafte Mitwirkung entstehen, kann der Anbieter dem Kunden in Rechnung stellen.

6. Abnahme

6.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die vertraglichen Leistungen nach Fertigstellung zur Abnahme bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen abzunehmen.

6.2 Die Abnahme erfolgt durch eine Abnahmeerklärung des Kunden. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist erklärt, obwohl er dazu verpflichtet ist, oder wenn der Kunde die Leistungen produktiv nutzt.

6.3 Bei der Abnahme festgestellte Mängel werden in einer Mängelliste festgehalten. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

7. Nutzungsrechte

7.1 Soweit nicht anders vereinbart, räumt der Anbieter dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.

7.2 Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters, soweit nicht anders vereinbart.

7.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die für den Kunden erstellten Arbeiten als Referenz zu nennen und für Eigenwerbung zu nutzen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

7.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Quellcode der erstellten Software zu übergeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit haben und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder vertraglichen vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

8.2 Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Abnahme zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Später entdeckte verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

8.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Anbieter die Wahl, die Mängel durch Nachbesserung zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Erst wenn die Nachbesserung zweimal fehlschlägt, kann der Kunde weitere Gewährleistungsrechte geltend machen.

8.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.

8.5 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.

8.6 Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

8.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung.

9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung länger als 30 Tage in Verzug ist oder wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

9.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.

10.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Stand: Juni 2023

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